Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter der Domain karriere.riesgruppe.de erreichbare Karriere-Sektion des Zweckverbands RiesWasserVersorgung — eine Unterseite der Hauptseite riesgruppe.de (öffnet in neuem Tab). Eingeschlossen sind alle HTML-Seiten dieser Sektion (u. a. Karriereseite, Impressum, Datenschutz, diese Erklärung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA, der BITV 2.0 und des L-BGG Baden-Württemberg weitgehend vereinbar. Die unter „Nicht barrierefreie Inhalte" aufgeführten Einzelpunkte sind aktuell teilweise oder noch nicht vollständig konform. Die Bewertung wurde am Stand vom 21. Mai 2026 durch eine interne Selbstbewertung festgestellt. Eine externe Prüfung durch eine spezialisierte Prüfstelle ist für das vierte Quartal 2026 in Planung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den jeweils genannten Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei. Soweit zumutbar wird eine barrierefreie Alternative zur Verfügung gestellt.
-
Dekorative Fotografien und Icons sind ohne ergänzende
Bildbeschreibung eingebunden (
alt=""bzw.aria-hidden="true"). Sie dienen ausschließlich der visuellen Auflockerung und transportieren keine zusätzliche Information. Anwendbar: WCAG 1.1.1 — ausgenommen als dekorativ markiert. - Karte des Versorgungsgebiets: Die schematische Karte ist als Bilddatei eingebunden. Eine ausführliche Textalternative (zwölf Mitgliedsgemeinden, Versorgungsstränge) ist im Alt-Attribut sowie als Bildunterschrift hinterlegt; eine zoombare SVG-Version ist in Vorbereitung. Anwendbar: WCAG 1.1.1, 1.4.5.
- PDF-Dokumente (z. B. Stellenausschreibungen, Verbandssatzung) entsprechen teilweise nicht den Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente (PDF/UA, getaggte Struktur, Lesereihenfolge). Eine schrittweise Umstellung läuft; barrierefreie Alternativen werden auf Anfrage über die unten genannten Kontaktwege bereitgestellt. Anwendbar: EN 301 549 9.1, 10.1; WCAG 1.3.1, 1.3.2, 4.1.2.
- Eingebundene Inhalte Dritter (z. B. Karten- oder Mediendienste, Schriftarten von Google Fonts) liegen außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs und unterliegen den Barrierefreiheitsstandards der jeweiligen Anbieter. Sollten Sie beim Zugriff Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie uns; wir bemühen uns um eine Alternative.
- Bewerbungs-Formular („Quiz-Bewerbung"): Einzelne visuelle Status-Indikatoren (Fortschrittsbalken, Erfolg-Animation) werden für Assistenztechnik über Live-Regionen und Statusmeldungen ergänzt. Eine vollumfängliche Tastatur- und Screenreader-Bedienung wird derzeit final getestet. Anwendbar: WCAG 2.1.1, 2.4.3, 3.3.1, 4.1.3.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die genannten Mängel zu beheben. Sollten Sie weitere Hindernisse feststellen, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung — siehe Abschnitt „Feedback und Kontaktangaben".
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21. Mai 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung des Webauftritts gemäß § 3 L-BitVO Baden-Württemberg. Die letzte Überprüfung erfolgte am 21. Mai 2026. Die Erklärung wird mindestens jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderungen des Webauftritts aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Möchten Sie Informationen, die noch nicht barrierefrei bereitgestellt sind, in einer alternativen Form erhalten? Wir nehmen Ihre Rückmeldung gerne entgegen und beantworten Anfragen so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von vier Wochen:
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Pfladermühle 4 · 73499 Wört
Telefon: 07964 · 33177-0
Telefax: 07964 · 33177-10
E-Mail: info@riesgruppe.de
Online-Kontakt: Kontaktformular auf riesgruppe.de (öffnet in neuem Tab)
Durchsetzungsverfahren — Schlichtungsstelle
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein oder innerhalb von vier Wochen keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 11 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg wenden. Die Schlichtungsstelle ist bei der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württembergs eingerichtet:
— Schlichtungsstelle nach § 11 L-BGG —
Else-Josenhans-Straße 6 · 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 · 279-3360
Telefax: 0711 · 279-3367
E-Mail: poststelle@lbbmb.bwl.de
Web: www.behindertenbeauftragte-bw.de (öffnet in neuem Tab)
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit nach § 10 L-BGG außergerichtlich zu klären. Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenfrei; eine besondere rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich.